AGB's

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Alles was Recht ist: Das "Kleingedruckte" in groß

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§ 1 Geltung
Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  • Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  • Sämtliche Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
  • Bei sofortiger Ausführung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden.

§ 3 Überlassene Unterlagen

  • An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Dokumente, Skizzen, Dateien usw., behält sich "PC-Services Reinhold Schönemann" das Eigentums- und Urheberrecht vor.
  • Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Soweit ein Vertrag nicht zustande kommt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise

  • Die allgemeinen Preisangaben von " PC-Services Reinhold Schönemann " (z.B. im Internet, Prospekten) sind freibleibend. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung genannten Preise.
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne sonstige Nebenleistungen.
  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung der Rechnung netto ohne Abzüge fällig.

§ 5 Eigentumsvorbehalt / Gefahrübergang

  • " PC-Services Reinhold Schönemann " behält das Eigentum an der gelieferten Sache (z.B. Dokumente, Hardware, Software) bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen.
  • Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch " PC-Services Reinhold Schönemann " hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, etwaige Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich zu melden.
  • Der Auftraggeber hat eine vollständige Datensicherung - insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten durch " PC-Services Reinhold Schönemann " oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software - durchzuführen.
  • Der Auftraggeber testet im Übrigen jedes Programm auf Mangelfreiheit bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
  • Der Auftraggeber wird alle benötigten Informationen (z.B. Unterlagen zu Geräten, Programmen) bereitstellen, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

§ 7 Gewährleistung

  • Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen schriftlich gegenüber " PC-Services Reinhold Schönemann " zu melden.
  • Zunächst ist " PC-Services Reinhold Schönemann " berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung durchzuführen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen; der Auftraggeber kann nun die Herabsetzung des Leistungspreises (Minderung) verlangen.
  • Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder durch " PC-Services Reinhold Schönemann " verweigert wurde.
  • " PC-Services Reinhold Schönemann " haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, beruhen.
  • " PC-Services Reinhold Schönemann " haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). " PC-Services Reinhold Schönemann " haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet " PC-Services Reinhold Schönemann " im Übrigen nicht.
  • Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  • Soweit vom Hersteller für die Ware eine Garantie gegenüber dem Auftraggeber gewährt wird, richtet sich Art und Umfang der Garantieleistung ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden.
  • Ist der Auftraggeber Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre, für gebrauchte Sachen ein Jahr. Ist der Auftraggeber Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr, die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Schulungsleistungen

  • Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Schulungsprogramm. Schulungsort und -zeitraum können aus wichtigem Grund von " PC-Services Reinhold Schönemann " geändert werden, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
  • Der Auftraggeber kann bis spätestens fünf Werktage vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zurücktreten. Nimmt der Auftraggeber an der Schulung nicht teil und hat er den Rücktritt nicht rechtzeitig erklärt, so hat er ein Viertel (25%) der vereinbarten Vergütung zu entrichten.
  • Nimmt der Auftraggeber an der Schulung nicht teil und erklärt den Rücktritt später als fünf Werktage vor Schulungsbeginn, hat er die Hälfte (50%) der vereinbarten Vergütung zu entrichten.

§ 9 Überlassung von Software

  • " PC-Services Reinhold Schönemann " räumt dem Auftraggeber das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges in der Auftragsbestätigung / Rechnung bestimmtes Gerät bzw. für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung und einer Ergänzung des Vertrages durch " PC-Services Reinhold Schönemann ".
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit der selben Software-Seriennummer darf nur auf einem Gerät gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einem einzigen Gerät ist unzulässig.
  • Der Auftraggeber darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, es sei denn, der Auftraggeber hat für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der benutzerabhängigen Netzwerklizenz entrichtet.
  • Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl von " PC-Services Reinhold Schönemann " gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.
  • Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers zu Archivierungs- und Sicherungszwecken. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden.
  • Der Auftraggeber hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  • Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.
  • Das Eigentum an der gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei " PC-Services Reinhold Schönemann ".
  • Dem Auftraggeber wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken von " PC-Services Reinhold Schönemann " zu gebrauchen.
  • Werden dem Auftraggeber in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Herstellers weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt oder Nutzungsrechtsbeschränkungen auferlegt als in diesen Bedingungen, so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers vorrangig.
  • Verstößt der Auftraggeber gegen eine Bestimmung dieses Paragraphen, so kann " PC-Services Reinhold Schönemann " das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser angemessener Fristsetzung schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

  • Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes von " PC-Services Reinhold Schönemann " zuständig (Holzminden).
  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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